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Energie sparen und Heizkosten senken

Energieeinsparverordnung & Ökodesign-Richtlinie

Die Sicherung der Energieversorgung ist zu einer der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts geworden. Mit moderner Heiztechnik können Sie Ihre Heizkosten senken und Energie sparen. Abhängig vom Gebäude sind Einsparungen von bis zu 40% möglich. So schonen Sie kostbare fossile Ressourcen und leisten mit niedrigen CO²-Emissionen einen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels.

Energiesparen und Heizkosten senken - mit effizienten Heizungslösungen von Junkers

Die Preise für fossile Brennstoffe haben Rekordniveau erreicht und der Energiebedarf steigt weiter. Ihre Heizung beansprucht über drei Viertel des gesamten privaten Energieverbrauchs. Wer sich für eine moderne & effiziente Lösung entscheidet, kann jede Menge Heizkosten und Energie sparen! Damit tun Sie nicht nur Ihrer Haushaltskasse, sondern auch der Umwelt einen Gefallen.

  • Energieeinsparverordnung
  • Ökodesign-Richtlinie
  • Sanierungscheck

Mehr zum Thema Energie sparen und Heizkosten senken finden Sie auf den Internetseiten von:

www.junkers.com



Modifizierung der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Gültig ab 01. Mai 2014

Die EnEV legt unter dem Gesichtpunkt von Energieeffizienz und Energieeinsparung Mindestanforderungen fest an:

  • Die Errichtung von neuen Gebäuden und Heiz-, Warmwasser sowie Klimaanlagen
  • Bauteile von Gebäuden und Anlagen im Falle wesentlicher Änderung
  • Nachrüstung von Dämmung und/oder Anlagentechnik

Der Anwendungsbereich umfasst dabei alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden sowie die entsprechenden Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung. Ein eventuell gleichzeitig bestehender Energieeinsatz für Produktionsprozesse in Gebäuden wird nicht von dieser Verordnung erfasst.

Informationen - ErP und EnEV

  • Ökodesign-Richtlinie (ErP)
  • Modifizierung der Energieeinsparverordnung
  • BMUB - Energieeinsparverordnung EnEV


EnEV – wesentliche Änderungen zum 01.05.2014:

Mit dem Beschluss der Bundesregierung vom 16. Oktober 2013 ist das Verfahren zur Änderung der EnEV abgeschlossen. Diese beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Neubauten: Anhebung der Effizienzanforderungen um einmalig 25 Prozent (Gesamt-Primärenergiebedarf) bzw. 20 Prozent (Wärmedämmung der Gebäudehülle) ab 1. Januar 2016 (Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen)
  • Neubauten: Einführung von „Ausstattungsvarianten“ (vom Gesetzgeber definierte Mindestvorgaben für nicht gekühlte Wohngebäude und deren Anlagentechnik, bei deren Einhaltung eine qualifizierte Berechnung nicht erforderlich ist)
  • Neubauten: es werden zusätzlich Effizienzklassen („A+“-„H“) für Wohngebäude in Energieausweisen und Immobilienanzeigen eingeführt. Kriterium für Effizienzklasse ist Endenergie.
  • Neubauten und Bestand: bei Verkauf/Vermietung sind Energieausweise vorzulegen, auszuhändigen bzw. deren wichtigste Kennwerte in gewerblichen Anzeigen anzugeben
  • Neubauten und Bestand: Einführung der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen auch in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht (z.B.: größere Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken), wenn bereits ein Energieausweis vorliegt.
  • Neubauten und Bestand: Erweiterung der bestehenden Pflicht der öffentlichen Hand zum Aushang von Energieausweisen in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr auf kleinere Gebäude (mehr als 500 qm, bzw. ab Juli 2015 mehr als 250 qm Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr).
  • Neubauten und Bestand: Elektrische Speicherheizsysteme brauchen nicht mehr stillgelegt zu werden. Der Primärenergiefaktor von Strom verringert sich ab dem 01.01.2016 von 2,4 auf 1,8. Dadurch verbessern sich Wärmepumpen und elektrische Warmwasserbereiter im Energieausweis.
  • Bestand: Verschärfung der Anforderungen an so genannte Konstanttemperatur-Heizkessel (Standard-Heizkessel, die ihre Betriebs-/Vorlauftemperatur nicht der erforderlichen Heizleistung entsprechend anpassen). Ab 2015 müssen diese bei Erreichen von 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Ausgenommen bleiben selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
  • Bestand: Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 01.Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 01. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang.
  • Vollzug: Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen (gemäß EU-Vorgabe).

Bis zum Inkrafttreten (01.05.2014) ist weiterhin die EnEV 2009 gültig. Bezüglich der Neubauanforderungen ist jeweils das Datum der Bauantragsstellung relevant.



Ein Heizungs-Check spart bares Geld

Ist es draußen kalt, wird das Heizungssystem besonderen Belastungen ausgesetzt. Regelmäßige Vorsorge spart daher bares Geld. Denn ob eine Heizung Geld „verbrennt“, kann ein Laie nicht sehen. Der Profi hingegen erkennt Einsparpotenziale im gesamten Heizsystem – vom Kessel über die Wärmeverteilung bis zum Heizkörperventil.

Die Heizungsüberprüfung ist daher mehr als empfehlenswert, denn der Heizungs-Check umfasst alle Komponenten. Etwaige Mängel werden ebenso detailliert aufgezeigt wie sinnvolle Lösungen. Der Check verläuft in drei Schritten.

Zunächst wird der Wärmeerzeuger bewertet. Hierfür werden u.a. Abgas- und Oberflächenverluste gemessen und beispielsweise auch die Brennwertnutzung geprüft. Im zweiten Schritt wird dann die Wärmeverteilung bewertet. Kernfrage hier: Wie viel Energie geht auf dem Weg vom Kessel zum Heizkörper verloren? Im dritten Schritt wird die Wärmeübergabe begutachtet. Hierfür wird insbesondere die Funktion von Heizkörpern, Thermostaten und Raumtemperaturreglern geprüft.

Bei Fragen rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.



Was können wir für Sie tun?

Sie planen einen neues Bad oder möchten Ihre Heizung modernisieren?
Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Email.

Telefon:

0721 - 476 86 51

Email: info@percela.de

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